Neue Kassenrichtlinie ab dem 01.01.2020

Liebe Kunden von COMCEPT,

ab dem 01.01.2020 trat in Deutschland eine neue verschärfte Kassenrichtlinie, die Kas­sen­si­che­rungs­ver­ord­nung (KassenSichV) in Kraft. Dabei geht es nicht nur um eine jederzeitige Kassennachschau/Kassensturz, sondern auch um die fortlaufende, unveränderbare Signierung der Bons mit Hilfe einer TSE (Technische Sicherheitseinrichtung). Diese TSE ist in jedem Fall notwendig für die Protokollierung der Bons und den Export der Daten für das Finanzamt, der in Zukunft weitgehend standardisiert werden soll. Diese „technischen Sicherheitseinrichtungen“ müssen vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifiziert werden, sonst dürfen sie nicht für die Signierung der Belege verwendet werden.
Seit dem 01.04.2020 werden unserer Kunden die die externe Ladenkasse einsetzen mit einer TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) verbunden mit einem aktualisierten Ladenkassenprogramm versorgt. Bei dieser TSE handelt es sich um einen USB-Stick der während des Betriebs der Ladenkasse im Rechner verbleiben muss, damit automatisiert fortlaufende Transaktionsnummern vergeben werden.

Das Bundesfinanzministerium hatte eine „Nichtbeanstandung“ bis zum 31.03.2021 verfügt. In diesem Zeitraum geprüfte Kassen werden nicht nach diesen neuen strengen Richtlinien geprüft, sondern ggf. nach den vor dem 01.01.2020 bestehenden Richtlinien.

Weitere Informationen mit zu diesem Thema finden Sie in unserem Wiki. (wiki.comcept.eu)  Dort sind die entsprechend verfügbaren Gesetze und Erlasse per Link / Download verfügbar.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Sobald von unserer Seite eine frei gegebene Version der Ladenkasse existiert, werden wir sukzessive unsere Kunden informieren und umstellen.

COMCEPT GmbH, 08.11.2019 (aktualisiert 23.11.2021