Neue Kassenrichtlinie ab dem 01.01.2020
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ab dem 01.01.2020 trat in Deutschland eine neue verschärfte Kassenrichtlinie, die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) in Kraft. Dabei geht es nicht nur um eine jederzeitige Kassennachschau/Kassensturz, sondern auch um die fortlaufende, unveränderbare Signierung der Bons mit Hilfe einer TSE (Technische Sicherheitseinrichtung). Diese TSE ist in jedem Fall notwendig für die Protokollierung der Bons und den Export der Daten für das Finanzamt, der in Zukunft weitgehend standardisiert werden soll. Diese „technischen Sicherheitseinrichtungen“ müssen vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifiziert werden, sonst dürfen sie nicht für die Signierung der Belege verwendet werden. Weiterlesen